Ölbindemittel
Bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen spielen Ölbinder eine
beträchtliche Rolle. Deshalb hat das Bundesinnenministerium eine
Ölbinder- Richtlinie veröffentlicht, in der bestimmte Eignungskriterien
für Ölbinder festgelegt wurden. Die Ölbinder wurden dabei in drei
Kategorien eingeteilt:
- Typ I
Ölbinder mit besonderer Eignung für den Einsatz für den Einsatz
auf Gewässern. Die Anforderungen an die Ölaufnahmefähigkeit und an
die Schwimmfähigkeit auch auf stark bewegten Gewässern und bei
längerer Verweilzeit auf dem Wasser sind hier besonders hoch
- Typ II
Ölbinder für den allgemeinen Einsatz auf dem Land und kleineren Gewässern
- Typ III
Ölbinder für besondere Bedarfsfälle, insbesondere in Gewerbe
und Industrie. Diese Ölbinder müssen nicht wasserabweisend sein.
Die Eignung von Ölbindern muss durch ein amtliches Prüfzeugnis
nachgewiesen sein. |