Wir führen Wartungsarbeiten an Tür- und Toranlagen (Feststellanlagen) aus. Die
Grundlage hierfür ist ZH/ 1 494, " Vorschriften für Kraftbetätigte
Fenster Türen und Tore", vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften.
Wir sind zertifizierte Fachhändler (DORMA, GEZE, FF). Unsere Servicetechniker verfügen über die notwendige Sach- und Fachkunde, um
Arbeiten an Feststellanlagen o.ä. auszuführen.
- Wartungsarbeiten an Feststellanlagen sind wichtig um einen störungsfreien
Betrieb der Anlagen über viele Jahre zu gewährleisten.
- Wartungsarbeiten erhöhen die Lebensdauer Ihrer Anlage.
Fluchttüren dürfen nicht verschlossen werden und müssen in Fluchtrichtung
jederzeit zu öffnen sein. Dies ist ein Problem bei Türen die vom Betreiber
nicht eingesehen werden können bzw. an weit entlegenen Stellen des Gebäudes
installiert sind. Fluchttürsteuerungen - Feststellanlagen - können alle sicherheitsrelevanten
Funktionen übernehmen und gewähren gleichzeitig einen sicheren Gebäudeverschluss.
Sicherheitsüberprüfungen sind vom Gesetzgeber für
Automatische Tür - und Toranlagen und für Feststellanlagen vorgeschrieben.
Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet diese
Sicherheitsüberprüfungen an den Anlagen mindestens einmal jährlich von einem
Sachkundigen durchführen zu lassen.
Für Anlagen die in Rettungswegen eingebaut sind, wird eine mindestens 1 x
jährliche Wartung mit Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Die durchgeführte
Wartung wird in das zur Anlage gehörende Prüfbuch eingetragen.
Für die Durchführung der Überprüfung sind nur
sachkundige Personen zugelassen, welche die zu prüfenden Anlagen von
der technischen Seite her genau kennen, von den Systemlieferanten
zertifiziert sind, und die einschlägigen Vorschriften über solche Anlagen,
wie z.B. die "Richtlinien für Kraftbetätigte Fenster Türen und Tore
ZH1/494", die entsprechenden EN Normen, und Vorschriften des DIBT,
sowie die "Vorschriften über Feststellanlagen" beherrschen.
Unsere Servicetechniker sind speziell auf die
verschiedenen zugelassenen Produkte geschult und mit den einschlägigen
Vorschriften vertraut.
Bei Anlagen in sicherheitstechnisch relevanten
Bereichen, z.B. in Rettungswegen werden in zunehmendem Maße von den Behörden
die durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen kontrolliert. Die Durchführung
der Arbeiten muss in den zur Anlage gehörenden Prüfbüchern dokumentiert
werden.
Unsere Techniker sind berechtigt, auch die Erstprüfungen
und Abnahmen an Feststellanlagen durchzuführen
Sicherheitsüberprüfungen sind wichtig, und helfen im
Ernstfall Leben zu retten.