RWA-Anlagen sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und dienen dem vorbeugenden Brand- und Personenschutz. Im Fall eines Brandes entstehen meist Brandrauch, Wärme und toxische Gase. Diese sollen mit einer RWA-Anlage so schnell wie möglich den aus den Gebäuden entfernt werden.

Aufbau und Funktion
Zu einer RWA-Anlage gehören einzelne Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG), Auslöse- und Bedienelemente, sowie die komplette Versorgung der Anlage mit Energie. Bei größeren Räumen werden Rauchschürzen eingesetzt.
Rauch- und Wärmeabzugs-Geräte (RWG)
RWG`s unterscheiden sich in motorische (maschinelle) und natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte.
- Motorische Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (MRA) ermöglichen durch den Einsatz eines motorischen Antriebs die schnelle Ab- und Ausleitung von gefährlichen Rauchgasen. Hierbei werden Entrauchungsventilatoren (bspw. Dach- oder Wandventilatoren) verwendet.
- Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) ermöglichen rauchfreie Bereiche durch die Ableitung der heißen Rauchgase. Dies soll für rauchfreie Flucht- und Rettungswege sorgen. Natürliche RWA-Anlagen sind ohne zusätzlichen Lüftungsantrieb ausgestattet.
Auslösen einer RWA-Anlage
Das Auslösen einer RWA-Anlage kann in unterschiedlicher Weise erfolgen, hierbei wird unterschieden in Manuelles und Automatisches Auslösen.
- Manuelles Auslösen erfolgt entweder durch einen Brandmelder oder einen Thermischen Auslöser. Brandmelder inform von einem Handauslöser sind meist im Erdgeschoss und auf dem obersten Treppenabsatz erreichbar. Im Fall eines Brandes wird hierbei die am Brandmelder angebrachte Glasscheibe eingeschlagen und der Alarm aktiviert.
- Automatisches Auslösen erfolgt durch eine Brandmeldeanlage (BMA) inform von
Brandgas- oder Rauchgasmelder, Wärmemelder oder Rauchmelder.
Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen
RWA-Anlagen sind grundsätzlich regelmäßig zu pflegen und zu warten. Die Wartung gilt als eine Sorgfaltspflicht des Betreibers der Anlage und ist in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben.
Wird die Wartung aus unterschiedlisten Gründen nicht durchgeführt, kann dies zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Brandfall können eine nichtdurchgeführte Wartung oder ein Versagen der RWA-Anlage und seiner Komponenten zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.
RWA-Anlagen sind regelmäßig, gemäß Hersteller-Angaben mindestens einmal jährlich, zu warten. Dazu gehören neben der Pflege und Überprüfung auch die Instandsetzung beschädigter oder defekter Bestandteile.
Zwischen den jährlichen Wartungen ist vom Betreiber der RWA-Anlage mindestens eine Sichtkontrolle durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Wartung von RWA-Anlagen muß durch eine qualifizierte Fachfirma erfolgen.
Ich übernehme die komplette Wartung und Instandhaltung Ihrer RWA-Anlage. Nehmen Sie dazu bitte mit mir Kontakt auf.